Chancen-Risiko-Klassen für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge
Die CRK gibt an, wie die Ertragschancen und Risiken dieses Produkts gegenüber anderen steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten einzuschätzen sind. Für einen Musterkunden hat die unabhängige Produktinformationsstelle Altersvorsorge dieses Produkt für verschiedene Kapitalmarktszenarien über eine vergleichbare Ansparphase von X Jahren untersucht und in die CRK Y eingeteilt. Dabei wurde berücksichtigt, ob dieses Produkt zu Beginn der Auszahlungsphase eine Beitragserhaltungszusage enthält. Riester-Produkte enthalten immer eine Beitragserhaltungszusage
Mit einer Beitragserhaltungszusage sagt der Anbieter Folgendes zu: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und ggf. gezahlten Altersvorsorgezulagen zur Altersabsicherung zur Verfügung. Beitragsanteile für eine Zusatzabsicherung und Beitragsanteile, die bereits ausbezahltes Kapital betreffen, werden dabei abgezogen.
Die CRK-Texte können hier zusätzlich abgerufen werden.
Das Produkt bietet eine sichere Anlage durch eine bis zum Beginn der Auszahlungsphase festgelegte garantierte (Mindest-)Verzinsung oder an einen Referenzzins gekoppelte Verzinsung mit niedrigen Ertragschancen. Das unwiderruflich gebildete Kapital nach Abzug der Kosten steigt in der Ansparphase fortwährend an. Der Anbieter gibt eine Beitragserhaltungszusage.
Das Produkt bietet eine sicherheitsorientierte Anlage mit begrenzten Ertragschancen. Der Anbieter gibt eine Beitragserhaltungszusage.
Das Produkt bietet eine ausgewogene Anlage mit moderaten Ertragschancen. Gibt der Anbieter keine Beitragserhaltungszusage, so besteht ein moderates Verlustrisiko.
Das Produkt bietet eine renditeorientierte Anlage mit höheren Ertragschancen. Gibt der Anbieter keine Beitragserhaltungszusage, so besteht ein höheres Verlustrisiko.
Das Produkt bietet eine chancenorientierte Anlage mit hohen Ertragschancen. Gibt der Anbieter keine Beitragserhaltungszusage, so besteht ein hohes Verlustrisiko.
Das „X“ ist durch die Laufzeit zu ersetzen, die sich für das Produkt nach § 5 Absatz 2 Satz 4 AltvPIBV ergibt. Das „Y“ ist durch die für das Produkt zutreffende CRK zu ersetzen.
Zusätzlicher Hinweis für Verbraucher:
Mit einer Beitragserhaltungszusage sagt der Anbieter Folgendes zu: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und ggf. gezahlten Altersvorsorgezulagen zur Altersabsicherung zur Verfügung. Beitragsanteile für eine Zusatzabsicherung und Beitragsanteile, die bereits ausbezahltes Kapital betreffen, werden dabei abgezogen.