Produktinformationsstelle Altersvorsorge

Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA) ist die neutrale Stelle, die im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Chancen-Risiko-Klassifizierung (CRK) der geförderten Altersvorsorgeprodukte übernimmt, das sind Altersvorsorgeverträge (auch „Riesterverträge“ genannt) und Basisrentenverträge (auch „Rürupverträge“ genannt). Zudem gibt die PIA die Berechnungsmethodik für die in dem Produktinformationsblatt (PIB) aufgeführten Effektivkosten vor.

Weitere Informationen zur Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH erhalten Sie hier.

Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge

Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der geförderten Altersvorsorgeprodukte wurde mit dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ein verpflichtendes Produktinformationsblatt (PIB) eingeführt. Seit 1. Januar 2017 muss der Verbraucher durch das PIB vor Abschluss eines Vertrags informiert werden, um ihm in leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich zu ermöglichen.

Hierzu gehört insbesondere die Angabe einer CRK für das entsprechende Produkt. Die CRK beschreibt das Verhältnis von Chancen auf eine höhere Rendite und dem Risiko, nicht die erwartete Höhe der Rendite zu erzielen.

Die CRK sind in § 5 der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV) genannt. Diese wie auch die Erläuterungen zu den CRK, ihre Ermittlung, die weitergehenden Kriterien und der Zusammenhang zwischen CRK und den Berechnungen für die Angaben zum Preis-Leistungsverhältnis finden Sie hier.

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